Alle Angebote von White Kitchen richten sich ausdrücklich nur an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB und ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.v. § 13 BGB.
A. Branding, Beratung, PR, Konzepte & Innenarchitektur
Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die mit der Dindinaud-Taccari GbR, Schöneberger Straße 18, 10963 Berlin, nachfolgend „White Kitchen“ genannt, im Bereich Branding, Konzepte & Innenarchitektur geschlossen werden (siehe näher dazu Punkt 2. - Vertragsgegenstand). Abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende AGB des jeweiligen Vertragspartners von White Kitchen, nachfolgend „Kunde“ genannt, gelten nur als vereinbart, wenn sie von White Kitchen ausdrücklich und gesondert schriftlich anerkannt werden. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner der nachfolgenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
1. Vertragsschluss
Die Angebote von White Kitchen sind grundsätzlich freibleibend. Verträge werden im Grundsatz schriftlich abgefasst und kommen alsdann zu nachstehenden Bedingungen zustande. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch White Kitchen. Soweit White Kitchen dem Kunden ein bindendes individuelles Angebot unterbreitet, wird dieses vom Kunden angenommen, indem er dieses in unterschriebener Form an White Kitchen übermittelt. Soweit nicht anders angegeben, haben derartige individuelle Angebote von White Kitchen eine Gültigkeit von 30 Tagen ab Erstellungsdatum.
Nachträgliche Beauftragungen von zusätzlichen Arbeiten, die nicht im bisherigen Angebot enthalten sind, werden dem Kunden von White Kitchen zusätzlich zu dem bisher vereinbarten Entgelt in Rechnung gestellt. White Kitchen wird dazu mit dem Kunden eine gesonderte vertragliche Abrede schriftlich oder in Textform festhalten.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand eines Vertrages kann sein: Ausarbeitung von und Beratung zu Konzepten im Food & Beverage Bereich, im Bereich der Innenarchitektur für die Gastronomiebranche, im Bereich Branding & Collateral Design, sowie sonstige Dienstleistungen ähnlicher Art. Der genaue Vertragsinhalt ergibt sich aus dem von White Kitchen verfassten und durch den Kunden bestätigten Angebot. Der Vertrag gilt als erfüllt, wenn White Kitchen die aus dem Angebot ersichtlichen Arbeiten erbracht hat.
White Kitchen ist, soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart, grundsätzlich nicht verpflichtet, Dateien, Layouts oder Quelltexte, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat White Kitchen dem Kunden Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von White Kitchen geändert werden.
3. Vertragskündigung
Unbeschadet anderer Rechte kann jede Vertragspartei den Vertrag durch schriftliche Anzeige dem Vertragspartner gegenüber mit einer Frist von 30 Tagen ab Zugang des Kündigungsschreibens kündigen. Soweit der Kunde den Vertrag kündigt, hat White Kitchen ein Anrecht auf anteilige Vergütung für bis dahin erbrachte Leistungen, deren Höhe sich anhand des Verhältnisses der tatsächlich erbrachten Leistung zur ursprünglich nach dem Vertrag vereinbarten Leistung bemisst. Ferner ist White Kitchen in diesem Fall berechtigt, für etwaige bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung getätigte weitere Aufwendungen, die von White Kitchen zur Erreichung des Vertragszwecks gemacht und für erforderlich gehalten werden durften, Ersatz zu verlangen. Weitergehende Rechte von White Kitchen bleiben unberührt. Im Falle der Vertragskündigung durch White Kitchen richten sich White Kitchen’s Vergütungsansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Mitwirkung
Die Ausarbeitung von Projekten erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen u. Hilfsmittel, die dieser rechtzeitig, nach den vertraglichen Vorgaben, während der üblichen Geschäftszeiten, und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. White Kitchen überprüft diese Informationen nur auf Plausibilität und nicht auf Inhalt. Für die Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Grundlage für die Erstellung von Projekten ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die White Kitchen aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk, ggf. nebst Unterschrift unter einen gesonderten Vertrag, zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche oder notwendige Änderungen auf Grund von fehlerhaften oder unvollständigen Informationen können zu Termin- und Preisänderungen führen. Bei notwendigen Änderungen aufgrund von fehlerhaften oder unvollständigen Informationen tritt die Lösung, welche der ursprünglich angestrebten Umsetzung am nächsten kommt und White Kitchen im Rahmen des Projektes am sinnvollsten erscheint, an die Stelle der ursprünglich beabsichtigten Umsetzung. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, wird White Kitchen dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. White Kitchen ist im Falle des Rücktritts berechtigt, einen anteiligen Entgeltbetrag für bis dahin erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen, dessen Höhe sich anhand des Verhältnisses der tatsächlich erbrachten Leistung zur ursprünglich nach dem Vertrag vereinbarten Leistung bemisst. Ferner ist White Kitchen in diesem Fall berechtigt, für etwaige bis zum Zeitpunkt des Rücktritts getätigte weitere Aufwendungen, die von White Kitchen zur Erreichung des Vertragszwecks gemacht und für erforderlich gehalten werden durften, Ersatz zu verlangen.
4.2. Abnahme bei Werkverträgen
Die Abnahme einer Leistung von White Kitchen, einschließlich erstellter Konzepte oder Entwürfe oder eines sonstigen Werks, erfolgt durch Übergabe der Arbeitsergebnisse – in der Regel in Dateiform, ggf. auch durch Online-Stellung – an den Kunden. Das Werk gilt als beanstandungsfrei abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Fertigstellung und Übergabe oder Online-Stellung White Kitchen gegenüber schriftlich oder in Textform die Abnahme verweigert, bzw. Mängelrechte geltend macht und insoweit konkrete und überprüfbare Mängel benennt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme aufgrund lediglich geringfügiger Mängel zu verweigern. Von vorstehenden Regelungen unberührt bleibt die Verpflichtung von White Kitchen, sämtliche später auftretenden Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu beheben. Mängel, die nicht offensichtlich bzw. bei ordnungsgemäßer Untersuchung unmittelbar erkennbar sind, müssen White Kitchen gegenüber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Erkennen durch den Kunden, schriftlich oder in Textform gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
5. Fristen und Termine
Eine Frist beginnt nicht vor Abklärung sämtlicher Details und Vorlage aller vom Kunden beizubringenden Unterlagen. Aufgeführte Termine verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Richtzeiten. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen seitens des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.
6. Höhere Gewalt
Wenn und soweit White Kitchen durch unvorhergesehene Umstände außerhalb des eigenen Einflussbereichs, z.B. - jedoch nicht ausschließlich - im Fall von Streiks oder Lieferschwierigkeiten dritter Parteien, Lockdowns, Pandemiebeschränkungen, Kriegshandlungen, oder vergleichbaren Ereignissen, die sich auf für die Vertragserfüllung wesentliche Aspekte auswirken, zur Vertragserfüllung nicht in der Lage ist, wird White Kitchen für die Dauer des Fortbestehens des entsprechenden Hindernisses von der Pflicht zur Vertragserfüllung befreit.
7. Preise und Zahlung
Die Preise von White Kitchen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher USt. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort fällig und spätestens zahlbar innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum ohne Skonto.
7.1. Zahlungsbedingungen bei längerfristigen Verträgen
Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum als 14 Tage oder erfordert dieser finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar nach Wahl von White Kitchen 30% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 30% nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 40% nach Fertigstellung.
7.2. Sonderleistungen
Soweit im Einzelfall zur Erfüllung der Vertragsverpflichtungen Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von White Kitchen abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, White Kitchen im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem entsprechenden Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der White Kitchen insoweit entstandenen Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten wie z.B. spezielle Materialien, Satz und Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind von diesem zu erstatten. Die Kosten werden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.
8. Verzug des Kunden
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist White Kitchen berechtigt, sämtliche Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen. Ferner ist White Kitchen in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Tritt beim Kunden eine wesentliche Vermögensverschlechterung (z.B. Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzlage) ein, werden sämtliche Forderungen gegen ihn sofort fällig.
9. Eigentumsvorbehalt & Sicherstellung
9.1. Eigentumsvorbehalt
Soweit im Rahmen eines Auftrags dem Kunden Waren, Werke oder Nutzungsrechte zur Verfügung gestellt werden, bleiben diese bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum von White Kitchen. Der Kunde kann die Freigabe zur Verfügung gestellter Waren, Werke oder Nutzungsrechte insoweit verlangen, als der Wert der Waren, Werke oder Nutzungsrechte den zu sichernden Vergütungsanspruch von White Kitchen um mehr als 20% übersteigt.
9.2. Sicherstellung
Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden kann White Kitchen die zur Verfügung gestellten Waren oder Werke sicherstellen. Der Kunde gestattet hiermit den von White Kitchen zur Abholung ermächtigten Personen den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten ohne vorherige Anmeldung. Die Ausübung des Eigentumsrechts durch White Kitchen gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, White Kitchen teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.
10. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Alle an im Zusammenhang mit der Vertragsausführung erstellten Materialien neu entstehenden Urheber- und Nutzungsrechte fallen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, White Kitchen zu. Der Kunde erhält insoweit ein unwiderrufliches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Nutzung der Materialien in dem im Vertrag vorausgesetzten Rahmen, soweit White Kitchen‘s diesbezügliche Vergütungsansprüche erfüllt worden sind.
Das dem Kunden erteilte Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf dessen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und etwaige Subunternehmer, die mit der Leistung von White Kitchen bestimmungsgemäß in Berührung kommen. Darüber hinaus dürfen dritte Parteien die von White Kitchen erstellten Materialien jedoch nur mit White Kitchen‘s ausdrücklicher, schriftlich oder in Textform erteilter Zustimmung nutzen.
Vorbestehendes geistiges Eigentum des Kunden wird von den vorstehenden Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde erteilt White Kitchen insoweit das unwiderrufliche, unterlizenzierbare, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an seinem geistigen Eigentum, soweit es für die Vertragsausführung zweckdienlich ist.
White Kitchen ist berechtigt, Vervielfältigungsstücke und andere im Vertragszusammenhang erbrachte Leistungen, zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
11. Gewährleistung
White Kitchen gewährleistet, dass die gelieferten Waren und Werke in funktionsfähigem Zustand und die sonst erbrachten Leistungen für den Kunden, im Rahmen der vertraglich vorausgesetzten Zwecke, grundsätzlich geeignet sind und den vertraglichen Vorgaben entsprechen. Soweit der Kunde – insbesondere in Designfragen – nachträglich abweichende oder zusätzliche Angaben bzw. Vorgaben macht, die zu einer Neubewertung der vertraglichen Vorgaben führen würden, handelt es sich insoweit nicht um Mängelrügen, sondern um nachträgliche Anpassungen, die vom Kunden gewünscht werden und grundsätzlich gesondert zu vergüten sind (siehe Punkt 4.1). Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren und Werke beträgt 3 Monate, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei berechtigten Mängelrügen leistet White Kitchen nach eigener Wahl Ersatz oder Nachbesserung. Schlägt ein Nachbesserungsversuch fehl, so wird der Kunde White Kitchen eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen für einen weiteren Nachbesserungsversuch einräumen. Alle Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn seitens des Kunden oder Dritter Eingriffe oder Veränderungen an den Vertragsleistungen von White Kitchen vorgenommen worden sind. Speziell auf Kundenwunsch angefertigte, oder vom Kunden explizit bestellte Sonderanfertigungen oder Sonderlieferungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.
12. Haftung
12.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen nur einfach fahrlässiger Pflichtverletzungen von White Kitchen, einschließlich gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
12.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet White Kitchen nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.3. Die vorstehenden Einschränkungen von Schadensersatzansprüchen des Kunden gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von White Kitchen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
13. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die sie im Zuge der vertraglichen Zusammenarbeit erhalten, dritten Personen zugänglich zu machen, sofern sie nicht rechtlich dazu verpflichtet sind.
14. Abtretungs- und Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung von White Kitchen abzutreten oder sonst zu übertragen. Mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen darf der Kunde nicht aufrechnen.
15. Rechtswahl
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
B. Software, Web- & Fotografische Leistungen
Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die mit der Dindinaud-Taccari GbR, Schöneberger Straße 18, 10963 Berlin, nachfolgend „White Kitchen“ genannt, im Bereich Software, Web- & Fotografieleistungen geschlossen werden (siehe näher dazu Punkt 2. - Vertragsgegenstand). Abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende AGB des jeweiligen Vertragspartners von White Kitchen, nachfolgend „Kunde“ genannt, gelten nur als vereinbart, wenn sie von White Kitchen ausdrücklich und gesondert schriftlich anerkannt werden. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner der nachfolgenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
1. Vertragsschluss
Die Angebote von White Kitchen sind grundsätzlich freibleibend. Verträge werden im Grundsatz schriftlich abgefasst und kommen alsdann zu nachstehenden Bedingungen zustande. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch White Kitchen. White Kitchen behält sich das Recht abweichender Lieferungen und Leistungen, insbesondere bzgl. technischer Anpassungen, auch nach Vertragsschluss vor. White Kitchen kann notwendige Veränderungen in technischer oder produktionsbedingter Hinsicht auch nach Vertragsschluss vornehmen, soweit hierdurch keine Wertminderung der vom Kunden erhaltenen Leistung eintritt, der Vertragszweck nicht gefährdet wird und die Änderungen dem Kunden zumutbar sind.
Nachträgliche Beauftragungen von zusätzlichen Arbeiten, die nicht im zuvor abgestimmten Angebot enthalten sind, werden dem Kunden von White Kitchen zusätzlich zu dem bisher vereinbarten Entgelt in Rechnung gestellt. White Kitchen wird dazu mit dem Kunden eine gesonderte vertragliche Abrede schriftlich oder in Textform festhalten.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand eines Vertrages kann sein: Ausarbeitung und Gestaltung von Webseiten im Internet und Intranet, Ausarbeitung und Programmierung von Software oder softwareähnlichen Programmen, die Erstellung von Fotos und Videos sowie sonstige Dienstleistungen ähnlicher Art. White Kitchen ist, soweit nicht anderweitig vertraglich vereinbart, grundsätzlich nicht verpflichtet, Dateien, Layouts oder Quelltexte, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat White Kitchen dem Kunden Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von White Kitchen geändert werden.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Mitwirkung
Die Ausarbeitung von Projekten erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen u. Hilfsmittel, die dieser rechtzeitig, nach den vertraglichen Vorgaben, während der üblichen Geschäftszeiten, und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. White Kitchen überprüft diese Informationen nur auf Plausibilität und nicht auf Inhalt. Für die Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Grundlage für die Erstellung von Projekten ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die White Kitchen aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Genehmigungsvermerk, ggf. nebst Unterschrift unter einen gesonderten Vertrag, zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche oder notwendige Änderungen auf Grund von fehlerhaften oder unvollständigen Informationen können zu Termin- und Preisänderungen führen. Bei notwendigen Änderungen aufgrund von fehlerhaften oder unvollständigen Informationen tritt die Lösung, welche der ursprünglich angestrebten Umsetzung am nächsten kommt und White Kitchen im Rahmen des Projektes am sinnvollsten erscheint, an die Stelle der ursprünglich beabsichtigten Umsetzung. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, wird White Kitchen dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Jeder Vertragspartner ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. White Kitchen ist im Falle des Rücktritts berechtigt, einen anteiligen Entgeltbetrag für bis dahin erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen, dessen Höhe sich anhand des Verhältnisses der tatsächlich erbrachten Leistung zur ursprünglich nach dem Vertrag vereinbarten Leistung bemisst. Ferner ist White Kitchen in diesem Fall berechtigt, für etwaige bis zum Zeitpunkt des Rücktritts getätigte weitere Aufwendungen, die von White Kitchen zur Erreichung des Vertragszwecks gemacht und für erforderlich gehalten werden durften, Ersatz zu verlangen.
3.2. Abnahme bei Werkverträgen
Die Abnahme einer Webseite, einer erstellten Software, einschließlich webbasierender Software oder eines sonstigen Werks, erfolgt durch Übergabe der Webseite bzw. Software auf einem Datenträger oder durch das Online-Stellen auf einem vom Kunden hierfür zur Verfügung gestellten Server, andernfalls durch sonstige Übergabe. Das Werk gilt als beanstandungsfrei abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Fertigstellung und Übergabe oder Online-Stellung White Kitchen gegenüber schriftlich oder in Textform die Abnahme verweigert, bzw. Mängelrechte geltend macht und insoweit konkrete und überprüfbare Mängel benennt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme aufgrund lediglich geringfügiger Mängel zu verweigern. Von vorstehenden Regelungen unberührt bleibt die Verpflichtung von White Kitchen, sämtliche später auftretenden Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu beheben. Mängel, die nicht offensichtlich bzw. bei ordnungsgemäßer Untersuchung unmittelbar erkennbar sind, müssen White Kitchen gegenüber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Erkennen durch den Kunden, schriftlich oder in Textform gerügt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
4. Fristen und Termine
Eine Frist beginnt nicht vor Abklärung sämtlicher Details und Vorlage aller vom Kunden beizubringenden Unterlagen. Aufgeführte Termine verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Richtzeiten. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen seitens des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.
5. Höhere Gewalt
Wenn und soweit White Kitchen durch unvorhergesehene Umstände außerhalb des eigenen Einflussbereichs, z.B. - jedoch nicht ausschließlich - im Fall von Streiks oder Lieferschwierigkeiten dritter Parteien, Lockdowns, Pandemiebeschränkungen, Kriegshandlungen, oder vergleichbaren Ereignissen, die sich auf für die Vertragserfüllung wesentliche Aspekte auswirken, zur Vertragserfüllung nicht in der Lage ist, wird White Kitchen für die Dauer des Fortbestehens des entsprechenden Hindernisses von der Pflicht zur Vertragserfüllung befreit.
6. Preise und Zahlung
Die Preise von White Kitchen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher USt. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort fällig und spätestens zahlbar innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum ohne Skonto.
6.1.Zahlungsbedingungen bei längerfristigen Verträgen
Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum als 14 Tage oder erfordert dieser finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar nach Wahl von White Kitchen 30% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 30% nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 40% nach Fertigstellung.
6.2. Sonderleistungen
Soweit im Einzelfall zur Erfüllung der Vertragsverpflichtungen Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von White Kitchen abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, White Kitchen im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem entsprechenden Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der White Kitchen insoweit entstandenen Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten wie z.B. spezielle Materialien, Satz und Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind, sind von diesem zu erstatten. Die Kosten werden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt.
7. Verzug des Kunden
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist White Kitchen berechtigt, sämtliche Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen. Ferner ist White Kitchen in diesem Fall berechtigt, Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Tritt beim Kunden eine wesentliche Vermögensverschlechterung (z.B. Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzlage) ein, werden sämtliche Forderungen gegen ihn sofort fällig.
8. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte im Allgemeinen
Alle an im Zusammenhang mit der Vertragsausführung erstellten Materialien neu entstehenden Urheber- und Nutzungsrechte fallen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, White Kitchen zu. Der Kunde erhält insoweit ein unwiderrufliches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Nutzung der Materialien in dem im Vertrag vorausgesetzten Rahmen, soweit White Kitchen‘s diesbezügliche Vergütungsansprüche erfüllt worden sind.
Das dem Kunden erteilte Nutzungsrecht erstreckt sich auch auf dessen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und etwaige Subunternehmer, die mit der Leistung von White Kitchen bestimmungsgemäß in Berührung kommen. Darüber hinaus dürfen dritte Parteien die von White Kitchen erstellten Materialien jedoch nur mit White Kitchen‘s ausdrücklicher, schriftlich oder in Textform erteilter Zustimmung nutzen.
Vorbestehendes geistiges Eigentum des Kunden wird von den vorstehenden Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde erteilt White Kitchen insoweit das unwiderrufliche, unterlizenzierbare, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an seinem geistigen Eigentum, soweit es für die Vertragsausführung zweckdienlich ist.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte an den Vertragsergebnissen, Schadensersatz bei unterlassener Urhebernennung
9.1. Für die Erstellung von Software & Webseiten
Die entwickelte Software oder Webseite, sowie alle Entwürfe und Reinzeichnungen, unterliegen dem Urheberrecht. White Kitchen räumt dem Kunden die mit der Software bzw. der erstellten Webseite und ihren einzelnen Teilen und Elementen (Software, Texte) verbundenen Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Endversion in der Form eines einfachen Nutzungsrechts insoweit ein, als dies für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung erforderlich ist. Von der Rechteübertragung ausgenommen bleibt dabei insbesondere das Recht, die Bilder oder Videos, die von White Kitchen erstellt wurden, zu verändern oder zu Zwecken außerhalb der Einbindung auf der für den Kunden erstellten Webseite oder Software zu verwenden. Der Kunde ist lediglich berechtigt, diese Bilder oder Videos entweder anderweitig auf der Webseite oder in der Darstellung der Software zu platzieren oder aber zu löschen. White Kitchen ist weder verpflichtet, die Rechte an Zwischen- oder Teilergebnissen, Konzepten, Entwürfen oder sonstigen Arbeitsergebnissen einzuräumen, die nicht Bestandteil der Endversion der Webseite geworden sind, noch ist White Kitchen verpflichtet, den Quellcode herauszugeben. Wünscht der Kunde ein uneingeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht von Bildern oder Videos, die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte oder die Herausgabe des Quellcodes, so ist mit White Kitchen hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Sämtliche an der Website oder in der Software, bzw. deren einzelnen Teilen, oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Kunden.
Handelt es sich bei ausgelieferten Programmen ganz oder teilweise um Drittanbieter-Software, so gelten zugleich die Vertragsbestimmungen des Drittanbieters. Der Kunde verpflichtet sich, die entsprechenden Schutzrechte zu beachten. Macht ein Dritter Schutzrechte geltend, die White Kitchen weder kannte noch kennen musste, so haftet White Kitchen dem Kunden insoweit nicht.
9.2. Für die Erstellung von Bildern & Videos
Die erstellten Bilder und Videos unterliegen dem Urheberrecht. White Kitchen räumt dem Kunden die Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Endversion in der Form eines einfachen Nutzungsrechts insoweit ein, als dies für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung erforderlich ist. Von der Rechteübertragung ausgenommen bleibt dabei insbesondere das Recht, die Bilder oder Videos, die von White Kitchen erstellt wurden, zu verändern.
Soweit nicht dem Kunden gegenüber ausdrücklich anderes angegeben, ist White Kitchen bei der Verwendung von Bildern und Videos an geeigneter Stelle – i.d.R. in unmittelbarer Nähe zum verwendeten Material, z.B. in einer Bildunterschrift – als Urheber anzugeben. Bei Verletzung des vorgenannten Rechts auf Namensnennung ist White Kitchen berechtigt, insoweit Schadensersatz vom Kunden zu fordern. Weitergehende Rechte von White Kitchen bleiben unberührt. Ohne Nachweis eines höheren Schadens, beträgt der Schadensersatz pauschal 500,00 € für jedes ohne hinreichenden Urhebernachweis genutzte Bild oder Video. Das Recht von White Kitchen, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Gleichermaßen bleibt es dem Kunden nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Schadensersatzzahlung berechtigt nicht zur künftigen Nutzung ohne Urheberangabe.
White Kitchen ist berechtigt, Vervielfältigungsstücke und andere im Vertragszusammenhang erbrachte Leistungen, zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
10. Gewährleistung
White Kitchen gewährleistet, dass die gelieferten Produkte in funktionsfähigem Zustand und die sonst erbrachten Leistungen für den Kunden, im Rahmen der vertraglich vorausgesetzten Zwecke, grundsätzlich geeignet sind und den vertraglichen Vorgaben entsprechen. Leistungsbeschränkungen und Mängel, die auf der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software-Konfiguration beruhen, fallen in dessen Risikobereich. Soweit der Kunde – insbesondere in Designfragen – nachträglich abweichende oder zusätzliche Angaben bzw. Vorgaben macht, die zu einer Neubewertung der vertraglichen Vorgaben führen würden, handelt es sich insoweit nicht um Mängelrügen, sondern um nachträgliche Anpassungen, die vom Kunden gewünscht werden und grundsätzlich gesondert zu vergüten sind (siehe Punkt 3.1). Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei berechtigten Mängelrügen leistet White Kitchen nach eigener Wahl Ersatz oder Nachbesserung. Schlägt ein Nachbesserungsversuch fehl, so wird der Kunde White Kitchen eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen für einen weiteren Nachbesserungsversuch einräumen. Alle Gewährleistungen und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn seitens des Kunden oder Dritter Eingriffe oder Veränderungen an den Vertragsleistungen von White Kitchen vorgenommen worden sind. Speziell auf Kundenwunsch angefertigte, oder vom Kunden explizit bestellte Sonderanfertigungen oder Sonderlieferungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.
11. Haftung
11.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz wegen nur einfach fahrlässiger Pflichtverletzungen von White Kitchen, einschließlich gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
11.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet White Kitchen nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.3. Die vorstehenden Einschränkungen von Schadensersatzansprüchen des Kunden gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von White Kitchen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
12. Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die sie im Zuge der vertraglichen Zusammenarbeit erhalten, dritten Personen zugänglich zu machen, sofern sie nicht rechtlich dazu verpflichtet sind.
13. Abtretungs- und Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne Zustimmung von White Kitchen abzutreten oder sonst zu übertragen. Mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen darf der Kunde nicht aufrechnen.
14. Rechtswahl
Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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